Erlaubniserteilung gemäß § 34 a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Gemäß § 34 a Abs. 1 GewO bedarf es der Erlaubnis, wenn jemand gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) ist die Gesellschaft die Antragstellerin
DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert
legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) fest, denen eine Organisation zu genügen hat, um Produkte und Dienstleistungen bereitstellen zu können, welche die Kundenerwartungen sowie allfällige behördliche Anforderungen erfüllen. Zugleich soll das Managementsystem einem stetigen Verbesserungsprozess unterliegen.
DIN EN ISO/IEC 17024 Sachverständiger für
Sicherheitsmanagement & Weiterbildung (Deutschland- / Europaweit zertifiziert)